Schreibe eine weitere Protestmail "Krümmel bleibt aus!" an den seit dem 21.07.09 in Schleswig-Holstein für Reaktorsicherheit zuständigen Umweltminister Dr. Christian von Boetticher (CDU)
Bereits vor der Wiederinbetriebnahme des AKW Krümmel am 19. Juni 2009 hatte .ausgestrahlt eine Protestaktion initiiert. Mehr als 2.000 Bürgerinnen und Bürger schrieben an Ministerin Trauernicht, wiesen auf die Rechtslage und die Bedenken hin und forderten sie auf, die Genehmigung um Einschalten nicht zu erlauben.
Erst nach mehreren Wochen und erst nach Genehmigung der Wiederinbetriebnahme des AKW Krümmel hat das schleswig-holsteinische Sozialministerium den Bürgerinnen und Bürgern geantwortet, die sich gegen die Genehmigung wandten.
Die Antwort ist nicht stichhaltig und wurde von den Tatsachen widerlegt. Hier einige Kommentare und Hinweise, die auch für eine Antwort auf die Antwort genutzt werden können.
Das Sozialministerium schreibt:
„Mit der Dauerbetriebsgenehmigung aus dem Jahr 1988 hat die Betreibergesellschaft das Recht auf Betrieb des Kernkraftwerks erhalten. Wenn alle Mängel im Kernkraftwerk Krümmel behoben sind, hat die Betreibergesellschaft nach dem Atomgesetz einen Rechtsanspruch auf Wiederinbetriebnahme des Reaktors.“
Richtig ist:
Eine atomrechtliche Genehmigung kann sehr wohl widerrufen werden, etwa, wenn „ein sicherheitstechnischer Fortschritt … eingetreten ist“, das AKW also nicht mehr dem aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik genügt. Das hat das Bundesverwaltungsgericht schon 1985 in seinem „Wyhl-Urteil“ (BVerwG 7 C 65.82) festgehalten. Das AKW Krümmel war schon bei seiner Inbetriebnahme konzeptionell veraltet. Die Behörden sind verpflichtet, die Bevölkerung vor den Auswirkungen schwerer Atomunfälle zu schützen.
Das Sozialministerium schreibt:
„Die Atomaufsicht hat … zum Schutz der Bevölkerung strengste Maßstäbe angesetzt. Dies betrifft sowohl die Abarbeitung der durch den Störfall verursachten Mängel als auch die Armaturensanierung und die Erneuerung der fehlerhaften Dübelverbindungen. Der zuständige Fachausschuss der Reaktorsicherheitskommission hat aktuell bestätigt, dass die von der Atomaufsicht Schleswig-Holstein durchgesetzte Armaturensanierung dem aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik entspricht.“
Richtig ist:
Das Bundesverfassungsgericht hat 1978 in seinem wegweisenden „Kalkar-Urteil“ (BVerfGE 49, 89) den Betrieb von Atomkraftwerken an die „bestmögliche Gefahrenabwehr und Risikovorsorge“ gekoppelt. Maßgeblich sind also nicht irgendwelche angeblich „strengsten Maßstäbe“ einer Behörde, sondern der „jeweilige Stand von Wissenschaft und Technik“ – und zwar für die gesamte Anlage.
Es mag sein, dass die schadhaften Ventile und Armaturen – die im Übrigen nur zufällig entdeckt wurden, weil das AKW Krümmel wegen des Trafo-Brandes vor zwei Jahren sowieso stillstand – nach monatelangen Reparaturen jetzt dem aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik entsprechen. Für den Reaktor als Ganzes kann davon aber keine Rede sein. Der verfügt schließlich noch nicht einmal über eine Betonhülle, die dem Absturz eines Verkehrsflugzeuges standhalten würde. Das AKW Krümmel würde als Neubau wegen seiner eklatanten Sicherheitsmängel heute niemals mehr eine Genehmigung bekommen.
Das Sozialministerium schreibt:
„Die Atomaufsicht hat auch die Frage des Terrorschutzes noch einmal gründlich überprüft. Dazu ist eine aktuelle Einschätzung des Bundesinnenministers eingeholt worden, der gegenüber der Atomaufsicht schriftlich erklärt hat, dass es 'nach der aktuellen Lagebewertung des BKA keine konkreten Anhaltspunkte dafür gibt, dass sich die Gefahr durch Anschläge mittels Luftfahrzeugen gegenüber dem Jahr 2002 erhöht hat.' … Vor diesem Hintergrund ist für die Atomaufsicht in Schleswig-Holstein keine Grundlage für ein Versagen der Zustimmung zum Wiederanfahren gegeben.“
Richtig ist:
Nur Unfallszenarien „jenseits der Schwelle praktischer Vernunft“ zählen laut Bundesverfassungsgericht zum sogenannten Restrisiko, das die Bevölkerung zu akzeptieren habe. Der Absturz eines größeren Flugzeugs auf ein Atomkraftwerk, absichtlich oder unabsichtlich, ist jedoch schon lange ganz konkret und praktisch vorstellbar. Die Internationale Länderkommission Kerntechnik hielt schon 2002 fest: „Ein gezielter Anflug des Reaktorgebäudes ... ist möglich“, dabei sei „mit schweren bis katastrophalen Freisetzungen radioaktiver Stoffe zu rechnen“. Daran hat sich in der Tat seither nichts geändert. Das Sozialministerium in Kiel setzt offiziell auf eine Verneblung des Reaktors und den Abschuss durch Abfangjäger der Bundeswehr. Das Bundesumweltministerium hielt demgegenüber fest, künstlicher Nebel stelle in Zeiten von GPS „keine wesentliche Verbesserung der Sicherheit“ dar. (Quellen dazu siehe bei Greenpeace). Den Abschuss von Passagierflugzeugen hat das Bundesverfassungsgericht untersagt. Weiterhin gilt: Die Gefahr ist nicht das Flugzeug, sondern das AKW.
Das Sozialministerium schreibt:
„Die Erkrankung von Kindern an Leukämie in der Elbmarsch ist erschreckend.“
Richtig ist:
Eine großangelegte Studie des Mainzer Kinderkrebsregisters (KiKK-Studie) hat nachgewiesen, dass Kinder im Umkreis von allen deutschen Atomkraftwerken deutlich häufiger an Krebs erkranken als anderswo. Das Risiko steigt mit der Nähe zum AKW. Immer mehr Kinder im Umfeld von Krümmel erkranken an Leukämie. Vattenfall behauptet, die Strahlung aus dem AKW sei viel zu gering, um den Krebs zu erklären. Inzwischen hat aber selbst der Autor der Studie eingeräumt, dass die Rechenmodelle für die Strahlenbelastung dringend überprüft werden müssen. Mehr Informationen stehen in der .ausgestrahlt-Argumentebroschüre "Atomkraftwerke machen Kinder krank".
Das Sozialministerium verschweigt:
- Die Haftpflichtversicherung von Vattenfall für das AKW Krümmel deckt mit 2,5 Milliarden EUR weniger als 0,1 Prozent der zu erwartenden Schäden ab. Mehr Informationen unter www.atomhaftpflicht.de.
- Für den Atommüll, der beim Betrieb des AKW Krümmel entsteht, gibt es nach wie vor keine Lösung.
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